Dichtheitsprüfung

Anerkannte Bescheinigung für die Behörde

Grundstücke mit einer Abwasserleitung unterliegen den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes sowie den jeweiligen Landeswassergesetzen (LWG).
Diese legen fest, welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eintretendes Grundwasser kann die öffentlichen Kanalnetze und Kläranlagen überlasten und austretendes Schmutzwasser verseucht die Böden, Grund und Brunnenwasser.

Daher müssen bis zum 31.12.2015 die bestehenden Abwasserleitungen durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Unsere Firma ist für das Prüfen privater Abwasserleitungen nach § 61a LWG NRW zertifiziert. Nur ausgewählte in der Landesliste aufgeführte Fachfirmen dürfen diese Prüfung ausführen.

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung inspizieren wir z.B. Abwasserkanäle und Schächte komplett oder einzelne Muffen. Die Dichtheitsprüfung wird gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6) grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck oder mittels einer Kamerainspektion durchgeführt. Bei in Betrieb befindlichen Abwasserkanälen ist eine vorherige Reinigung erforderlich. Nach dem Neubau von Abwasserkanälen und Altkanälen sind Druckprüfungen notwendig, um sicherzustellen, dass kein häusliches und industrielles Abwasser in das Erdreich und letztlich in das Grundwasser gelangt. Die Dichtheitsprüfung kann nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Über das Ergebnis stellen wir eine Bescheinigung aus, die der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.

 

 

Quelle "Stadtbetriebe Unna"